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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

06.02.2021

Am Montag, 15.02.2021, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 25.01.2021
  2. Antrag des Abgeordneten Ruffert betreffend „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse“
  3. Investitionsprogramm 2021 bis 2026
  4. Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung
  5. Beschlussfassung des Haushaltsplans 2021
  6. Unterstützung der Kampagne #everynamecounts der Arolsen Archives
  7. Antrag des Abgeordneten Detlef Ruffert, SPD-Fraktion, betreffend "I. Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf"
  8. Antrag der Fraktion Liberale und Piraten betreffend „Unterstützung des Tierheimes Marburg-Cappel e. V.“
  9. Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Unterstützung bei Impfterminen
  10. Kenntnisnahme Genehmigung 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2020
  11. Kenntnisnahme Bericht über den Stand der Liquiditätskredite und der Liquidität zum 31.12.2020
  12. Kenntnisnahme Quartalsbericht für das IV. Quartal 2020 (Tischvorlage)
  13. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungs-dauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. 
  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.

Marburg, 04.02.2021 

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

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