Inhalt anspringen

Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2020 nebst Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 13.01.2021

21.01.2021

Aufgrund der §§ 52 und 53 der Hess. Landkreisordnung (HKO) i.V. m. § 98 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) beide i. d. Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142) i. d. derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag am 18.12.2020 f. d. Haushaltsjahr 2020 folgende erste Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2020 nebst Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 13.01.2021 finden Sie als PDF-Dokument unter nachfolgendem Link.

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise