Inhalt anspringen

Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

18.01.2021

Am Montag, 25.01.2021, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2020
  2. Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung (erste Beratung)
  3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (erste Beratung)
  4. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. Sollten keine Plätze im Sitzungsraum mehr zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, den Verlauf der Sitzung über die Lautsprecheranlage im Foyer vor dem Sitzungssaal zu verfolgen. 

Des Weiteren sind von den Ausschussmitgliedern sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:  

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Die Liegenschaften der Kreisverwaltung dürfen nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) betreten werden. Ohne MNB wird kein Zutritt gewährt. Die Verpflichtung zum Tragen einer MNB gilt im gesamten Gebäude und somit auch im Sitzungsraum außer auf dem eigenen Sitzplatz.
    Es wird allerdings dringend empfohlen, die MNB auch während der Sitzung auf dem eigenen Sitzplatz zu tragen.
  • Das Infoplakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist an verschiedenen Stellen in den Gebäuden der Kreisverwaltung ausgehangen und sollte im Alltag immer beachtet werden. 
  • Sollten Sie aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, informieren Sie sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt.
  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.

Marburg, 18.01.2021

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

 

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise