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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

05.12.2020

Am Montag, 14.12.2020, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 09.11.2020
  2. Beschlussfassung der Ersten Nachtrags-Haushaltssatzung 2020
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2018 und Entlastung des Kreisausschusses
  4. Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019
  5. Jahresabschluss des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2019
  6. Jahresabschluss des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2020
    - Bestellung des Prüfers
  7. Erweiterung des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf zum 01.01.2021
  8. Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betr. Förderung des Wohnungsbaus durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf und Beteiligung des Landkreises an der GeWo-Bau GmbH Marburg
  9. Kenntnisnahme Bürgerbeteiligungskataster 2020 des Landkreises Marburg-Biedenkopf
  10. Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2019
  11. Verschiedenes 

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. Sollten keine Plätze im Sitzungsraum mehr zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, den Verlauf der Sitzung über die Lautsprecheranlage im Foyer vor dem Sitzungssaal zu verfolgen.  

Des Weiteren sind von den Ausschussmitgliedern sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:  

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Die Liegenschaften der Kreisverwaltung dürfen nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) betreten werden. Ohne MNB wird kein Zutritt gewährt. Die Verpflichtung zum Tragen einer MNB gilt im gesamten Gebäude und somit auch im Sitzungsraum außer auf dem eigenen Sitzplatz.
    Es wird allerdings dringend empfohlen, die MNB auch während der Sitzung auf dem eigenen Sitzplatz zu tragen.
  • Das Infoplakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist an verschiedenen Stellen in den Gebäuden der Kreisverwaltung ausgehangen und sollte im Alltag immer beachtet werden. 
  • Die derzeitigen Bestimmungen des Landes sehen vor, dass sich Menschen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, direkt und ohne Umwege für 14 Tage in häusliche Quarantäne bege­ben müssen. Sie müssen sich zudem umgehend, im besten Fall bereits vor der Einreise, beim zuständigen Gesundheitsamt melden
  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.

Marburg, 03.12.2020 

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

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