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Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses

20.10.2020

Am Dienstag, 27.10.2020, 16:00 Uhr, findet im Tagungsgebäude Raum 005, der Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Cappel, die 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. September 2020
  2. Bericht der Verwaltung des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales
  3. Bericht des Kreisjugendparlaments
  4. Sachstandsbericht Ausbildungs- und Arbeitsmarktstellensituation junger Menschen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III
  5. Vorstellung des Projekts „go onlife“ – Hilfe bei kritischem Medienkonsum durch die Sucht- und Drogenberatungsstelle des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf
  6. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. Sollten keine Plätze im Sitzungsraum mehr zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, den Verlauf der Sitzung über die Lautsprecheranlage im Foyer vor dem Sitzungssaal zu verfolgen. 

Des Weiteren sind von den Ausschussmitgliedern sowie den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
  • Auch im Vorfeld und Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist ab dem 09.10.2020 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Liegenschaften der Kreisverwaltung bei Unterschreitung des Mindestabstands verpflichtend geregelt. Die Liegenschaften der Kreisverwaltung dürfen nun nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) betreten werden. Ohne MNB wird kein Zutritt gewährt.
  • Das Infoplakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist an verschiedenen Stellen in den Gebäuden der Kreisverwaltung ausgehangen und sollte im Alltag immer beachtet werden.
  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
  • Die derzeitigen Bestimmungen des Landes sehen vor, dass sich Menschen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, direkt und ohne Umwege für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Sie müssen sich zudem umgehend, im besten Fall bereits vor der Einreise, beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Marburg, 20.10.2020 

gez. Werner Hesse
Stellvertretender Vorsitzender

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