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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Integration

29.08.2020

Am Mittwoch, 02.09.2020, 15:00 Uhr findet im Kreistagssitzungssaal 005 des Kreisverwaltungsgebäudes die 29. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Integration statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 17.06.2020

2. Resolutionsantrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Neuregelung SGB II
Kreistagssitzung 11.09.2020 TOP 7

3. Resolutionsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Solidarität in der Coronakrise leisten. Flüchtlinge aus Griechenland im Landkreis Marburg-Biedenkopf aufnehmen"
02.09.2020 TOP 3, Kreistagssitzung 11.09.2020 TOP 16

4. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. Sollten keine Plätze im Sitzungsraum mehr zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, den Verlauf der Sitzung über die Lautsprecheranlage im Foyer vor dem Sitzungssaal zu verfolgen.

Des Weiteren sind von den Ausschussmitgliedern sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (z. B. Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.

  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.

  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.

  • Während sowie im Vorfeld und Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.

  • Das Infoplakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist an verschiedenen Stellen in den Gebäuden der Kreisverwaltung ausgehangen und sollte im Alltag immer beachtet werden.

  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.

  • Die derzeitigen Bestimmungen des Landes sehen vor, dass sich Menschen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, direkt und ohne Umwege für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Sie müssen sich zudem umgehend, im besten Fall bereits vor der Einreise, beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Marburg, 27.08.2020

gez. Walter Horn
Vorsitzender

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