Inhalt anspringen

Haushaltssatzung Landkreis Marburg-Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2020

07.03.2020

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2020 nebst Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 27.02.2020

Aufgrund der §§ 52 und 53 der Hess. Landkreisordnung (HKO) i.V. mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), beide in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf am 13.12.2019 für das Haushaltsjahr 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, wird

im Ergebnishaushalt

    im ordentlichen Ergebnis
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 399.437.388 €
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 399.166.598 €
    mit einem Saldo von 270.790 €
im außerordentlichen Ergebnis
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
    mit einem Saldo von 0 €
im Finanzhaushalt
     mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 
     aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
7.989.822 €
     und dem Gesamtbetrag der
     Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.802.620 €
     Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 20.921.240 €
     mit einem Saldo von -11.118.620 €
     Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 10.575.818 €
     Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 7.447.020 €
     mit einem Saldo von 3.128.798 €
     mit einem Zahlungsmittelüberschuss/
     Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
0 €

festgesetzt.

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

10.575.818 €

festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

6.915.000 €

festgesetzt.

§ 4 Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

15.000.000 €

festgesetzt.

§ 5 Hebesätze der Kreis- und Schulumlage

Die Hebesätze werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Kreisumlage für kreisangehörige Städte und Gemeinden
mit mehr als 50.000 Einwohnern (§ 50 Abs. 1 FAG)
36,68 v.H.
2. Kreisumlage für kreisangehörige Städte und Gemeinden
mit weniger als 50.000 Einwohnern und die nicht
Schulträger sind (§ 50 Abs. 1 FAG)
30,11 v.H.
3. Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) für
kreisangehörige Städte und Gemeinden, die nicht
Schulträger sind (§ 50 Abs. 3 FAG)
20,25 v.H.


Kreis- und Schulumlage sind mit je einem Zwölftel der Jahresbeiträge am 15. eines jeden Monats fällig. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Bankarbeitstag.

§ 6 Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7 Stellenplan

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifvertragsrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Ausgaben

  1. Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben
    1. des Ergebnishaushaltes, wenn sie
      • bei überplanmäßigen Aufwendungen den Betrag von 25.000 €, sofern dadurch nicht die Hälfte des Haushaltsansatzes überschritten wird, nicht überschreiten,
      • bei außerplanmäßigen Aufwendungen den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten oder
      • soweit sie auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen, unabhängig von der Höhe der Überschreitung oder
      • wenn sie durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt sind
    2. des Finanzhaushaltes, wenn sie 
      • bei überplanmäßigen Auszahlungen den Betrag von 150.000 €, sofern dadurch nicht die Hälfte des Haushaltsansatzes einschließlich der Haushaltsausgabereste überschritten wird, nicht überschreiten und
      • bei außerplanmäßigen Auszahlungen den Betrag von 75.000 € nicht überschreiten.
  2. Für die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen gem. § 102 Abs. 5 HGO gelten die Grenzen des Absatzes 1a entsprechend.

35043 Marburg, den 13.12.2019

DER KREISAUSSCHUSS DES
LANDKREISES MARBURG-BIEDENKOPF
gez.: Kirsten Fründt
Landrätin

Bestätigungsvermerk

Die Entwürfe des Haushaltsplans 2020 des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie des Wirtschaftsplans 2020 des Eigenbetriebes „Jugend- und Kulturförderung“ sind in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 26.11.2019 öffentlich ausgelegt worden. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung wurde am 16.11.2019 in der Oberhessischen Presse sowie in dem Hinterländer Anzeiger vorgenommen und ab dem 16.11.2019 im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Politik & Gremien – Öffentliche Bekanntmachungen“ mit allen Unterlagen veröffentlicht.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit genehmige ich dem Landkreis Marburg-Biedenkopf unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) i.V.m. § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

  1. die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von
    10.575.818 €
    (in Worten: Zehn Millionen fünfhundertfünfundsiebzigtausendachthundertachtzehn Euro)
    gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO;
  2. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
    6.915.000 €
    (in Worten: Sechs Millionen neunhundertfünfzehntausend Euro)
    gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO;
  3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die
    im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
    15.000.000 €
    (in Worten: Fünfzehn Millionen Euro)
    gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

Regierungspräsidium Gießen (Gz.: RPGI-13-03m0204/6-2015/16)
Gießen, 27.02.2020
gez.: Dr. Ullrich (Regierungspräsident)

Der Haushaltsplan 2020 liegt zur Einsichtnahme ab Montag, 09.03.2020 bis einschließlich Dienstag, 17.03.2020 in der Kreisverwaltung in Marburg, Im Lichtenholz 60, Zimmer 238, öffentlich aus. Die
Unterlagen können Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.

Marburg, 07.03.2020
DER KREISAUSSCHUSS
DES LANDKREISES MARBURG-BIEDENKOPF
gez. Kirsten Fründt
Landrätin

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise