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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

21.02.2020

Der bei der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:

Nr. 6  – Freie Wähler, Freie Wähler,

lfd. Nr. 602, Herr Jürgen Reitz, Breidenbach, hat mit Schreiben vom 29. Januar 2020 mit Wirkung unmittelbar vor seiner Einführung und Verpflichtung zum ehrenamtlichen Mitglied des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf am 14. Februar 2020 auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. 

Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags 

Nr. 6 – Freie Wähler, Freie Wähler, 

lfd. Nr. 607, Herr Heinz Wilhelm Wasmuth, Cölbe, 8.477 Stimmen, hat gemäß § 34 Absatz 2 Nr. 2 KWG mit Schreiben vom 31. Januar 2020 auf seine Anwartschaft verzichtet. 

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt: 

Nr. 6  – Freie Wähler,  Freie Wähler, 

lfd. Nr. 609, Frau Andrea Suntheim-Pichler, Marburg, 8.394 Stimmen. 

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. 

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Marburg, 14. Februar 2020

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistages
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

gez. Burkard

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