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I. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung für einen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

Auf der Grundlage der §§ 5 Abs. 1, 8a, 29 Abs. 1, 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2019 folgende I. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Bildung eines Behindertenbeirates beschlossen:

Artikel 1

Der § 4 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für einen Beirat für die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) erhält folgende neue Fassung:

§ 4
Mitglieder

2. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Beirat fünfzehn Menschen mit einer Behinderung
an. Diese werden aus dem Kreis derer durch den Kreisausschuss gewählt,
die sich nach einem öffentlichen Aufruf zur Mitarbeit in dem Beirat für die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen gemeldet haben. Die benannten Mitglieder müssen
schwerbehindert im Sinne des § 2 SGB IX sein. Dabei sollen verschiedene Formen
der Behinderung berücksichtigt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen
Anteilen vertreten sein.

Artikel 2

Die I. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für
einen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Marburg, den 23.12.2019

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

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