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Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) vom 23.03.2018

Aufgrund der §§ 5, 16, 17, 30 Nr. 5 der Hessischen Landeskreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618), § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) vom 05. Juli 2007 (GVBl. I S. 399), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVBl. S. 470), und §§ 1, 2, 3, 4, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), beschließt der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf folgende erste Änderungssatzung: 

Artikel 1: 

Dem § 4 „Gebührenermäßigung und –erhöhung“ wird folgender Abs. 4 beigefügt: 

§ 4 Abs. 4 

Für den Personenkreis nach § 4 Abs. 1 (Flüchtlinge mit eigenem Einkommen über dem jeweiligen Regelbedarf) gelten, abweichend von § 3 Abs. 2 die nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung des Landes Hessen (VUBGebV) festgesetzten Gebühren.  

Artikel 2: 

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Marburg, 20.11.2019 

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

 

Die vorstehende „Erste Änderungssatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) vom 23.03.2018“ wurde vom Kreistag am 14.11.2019 beschlossen. Sie tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung am 28.11.2019 mit Wirkung vom 29.11.2019 in Kraft.

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