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Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 nebst Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 06.08.2019

10.08.2019

Aufgrund der §§ 52 u. 53 der Hess. Landkreisordnung (HKO) i.V. mit § 98 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) beide in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag am 27.06.2019 f. d. Haushaltsjahr 2019 folgende erste Nachtragshaushaltssatz beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalts- und Finanzhaushaltsplan

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

a) im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

     im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

     die Erträge

 

4.472.000

387.589.925

383.117.925

     die Aufwendungen

 

610.505

387.127.507

386.517.002

     der Saldo

 

 

462.418

-3.399.077

     im außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

     die Erträge

3.806.990

 

0

3.806.990

     die Aufwendungen

0

0

0

0

     der Saldo

3.806.990

 

0

3.806.990

b) im Finanzhaushalt

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

 

54.505

7.910.722

7.856.217

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

0

0

32.544.080

32.544.080

die Auszahlungen

2.600.000

 

39.599.460

42.199.460

der Saldo

2.600.000

 

-7.055.380

-9.655.380

aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

0

0

7.785.830

7.785.830

die Auszahlungen

0

0

7.798.600

7.798.600

der Saldo

0

0

-12.770

-12.770

Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 407.913 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.811.933 EUR aus.

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4 Liquiditätskredite

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5 Hebesätze der Kreis- und Schulumlage

Die Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden wie folgt geändert:

Steuerart

erhöht um

v.H.

vermindert um

v.H.

gegenüber
bisher

v.H.

auf nunmehr

v.H.

1.    Kreisumlage für kreisangehörige Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (§50 Abs. 1 FAG)

 

1,65

38,33

36,68

2.    Kreisumlage für Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern und die nicht Schulträger sind (§ 50 Abs. 1 FAG)

 

1,65

31,76

30,11

Der Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) für kreisangehörige Städte und Gemeinden, die nicht Schulträger sind (§ 50 Abs. 3 FAG) von bisher 20,25 v.H. wird nicht geändert.

§ 6 Stellenplan

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen Grundsätze zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden nicht geändert.


35043 Marburg, den 27.06.2019

Der Kreisausschuss des
Landkreis Marburg-Biedenkopf

Kirsten Fründt
Landrätin
 

Bestätigungsvermerk: Der Entwurf des Ersten Nachtragshaushaltes 2019 ist in der Zeit vom 03. bis 12.06.2019 öffentlich ausgelegt worden. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung wurde am 31.05.2019 in der Oberhessischen Presse sowie im Hinterländer Anzeiger vorgenommen und ab dem 03.06.2019 im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Politik & Gremien – Öffentliche Bekanntmachungen“ mit allen Unterlagen veröffentlicht.


Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach § 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Ersten Nachtragshaushaltssatzung 2019 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: 

GENEHMIGUNG

Hiermit genehmige ich dem Landkreis Marburg-Biedenkopf unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) i.V.m. § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) 

  1. die in § 2 der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von
    7.785.830 €
    (in Worten: Sieben Millionen siebenhundertfünfundachzigtausendachthundertdreißig Euro)

    gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO;

  2. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
    3.632.500 €
    (in Worten: Drei Millionen sechshundertzweiunddreißigtausendfünfhundert Euro)

    gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO;
  3. den in § 4 der vorgenannten Nachtragssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
    20.000.000 €
    (in Worten: Zwanzig Millionen Euro)
    gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

Regierungspräsidium Gießen (Gz.: RPGI-13-03m0204/6-2015/15)
Gießen, 06.08.2019
gez.: Dr. Ullrich, Regierungspräsident 

Der Erste Nachtragshaushaltsplan 2019 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 12.08.2019 bis einschließlich Dienstag, 20.08.2019 in der Kreisverwaltung in Marburg, Im Lichtenholz 60, Zimmer 239, öffentlich aus. Die Unterlagen können Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden. 

Marburg, 10.08.2019
Der Kreisausschuss
des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.
Kirsten Fründt, Landrätin

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