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Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige

28.02.2019

VII. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Aufgrund der §§ 5 und 18 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 183) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 15.02.2019 folgende VII. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf beschlossen.


Artikel 1

In § 3 der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:

§ 3

Aufwandsentschädigungen

(3)   Kreistagsabgeordneten und Kreisbeigeordneten, die auf die Übersendung von Einladungen, Niederschriften und Sitzungsunterlagen in schriftlicher Form verzichtet haben und diese stattdessen in elektronischer Form erhalten, wird eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € gewährt. Mit diesem Betrag sind alle Aufwendungen für Beschaffung, Betrieb, Wartung, Support, Reparatur, Internetzugang o. Ä. eines mobilen privaten Endgerätes für die Nutzung der bereitgestellten Unterlagen in elektronischer Form abgegolten.

Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.

Artikel 2

Die VII. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf tritt am 01.03.2019 in Kraft.

Marburg, 27.02.2019 

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

 

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