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Feststellung und Offenlegung Jahresabschluss des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

12.12.2018

Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2017 wie folgt festgestellt:

a) Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2017 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ mit einem Jahresverlust von 226.192,31 € fest.

Die Feststellung basiert auf der Grundlage des Prüfungsberichtes der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie des Lageberichtes der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017.

b) Der verbleibende Jahresgewinn 2017 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ in Höhe von 314.155,83 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Verlust der übrigen Einrichtungen (Schloss und Kirchen) in Höhe von 540.348,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ergänzend zu diesem Beschluss über die Ergebnisverwendung 2017 wird klargestellt, dass der Jahresgewinn aus der Geschäftstätigkeit des (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ nicht zum Ausgleich der Fehlbeträge der übrigen Einrichtungen des Eigenbetriebs verwendet, sondern getrennt hiervon, wie im Jahresabschluss dargestellt, in die Rücklage eingestellt wird.

2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften des EigBGes sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Marburg, den 22. Juni 2018
Thomas Decher
Leiter der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf

3. Öffentliche Auslegung

Gemäß § 27 Absatz 4 Eigenbetriebsgesetz wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses ab dem 12. Dezember 2018 auf der Internetseite www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.

Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), der Bestätigungsvermerk sowie der Lagebericht werden in der Zeit vom 12.12.2018 – 21.12.2018 öffentlich ausgelegt und können im Zimmer 313 im 3. Obergeschoss der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen.

35043 Marburg, 12.12.2018
gez.
Kirsten Fründt
Landrätin

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