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Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf

27.01.2018

Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 30.07.2017 (GVBl. S. 150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30.06.2019 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2019 die Schulpflicht. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 12.08.2019.

Diese und bisher vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sollen für die Einschulung erfasst werden. Da bei der Anmeldung die deutschen Sprachkenntnisse der Kinder festzustellen sind und im Bedarfsfall vor der Einschulung für die Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse Förderung in Form von Vorlaufkursen erfolgen soll, ist die Anmeldung in der Woche vom

12.03. bis 16.03.2018

vorgesehen. Der genaue Anmeldetermin wird den Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule mitgeteilt.

Kinder, die nach dem 30.06.2019 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58 Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.

Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in einer Privatschule, z.B. in der Freien Waldorfschule in Marburg anmelden wollen oder bei denen zu erwarten ist, dass sie stationär untergebracht werden müssen, werden gebeten, dies der zuständigen Schule mitzuteilen.

Marburg, 15.01.2018

DER KREISAUSSCHUSS
DES LANDKREISES MARBURG-BIEDENKOPF

gez.:
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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