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Durchführung von staatlichen Fischerprüfungen

09.10.2017

Die untere Fischereibehörde wird für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf am Montag, den 11. und Dienstag, den 12. Dezember 2017 die nach § 28 des Hessischen Fischereigesetzes vorgeschriebene Fischerprüfung zur erstmaligen Erteilung eines Fischereischeines durchführen.

Der vollständige Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen (13.11.2017) vor dem Prüfungstermin beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Untere Fischereibehörde), Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, einzureichen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Für die Prüfung wird vorbehaltlich künftiger gesetzlicher Regelungen eine Gebühr von 30,00 € erhoben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe;
  2. Quittung über die bezahlte Prüfungsgebühr;
  3. Führungszeugnis (ab 14 Jahre);
  4. bei minderjährigen Antragstellern die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.

Einzelheiten zum Prüfungstag, -ort und -beginn werden den zugelassenen Antragstellern ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben, zur Prüfung nicht zugelassen werden dürfen.

Bei Nichtzulassung, Rücktritt vor Prüfungsbeginn oder Nichterscheinen zur Prüfung kann nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungskostengesetzes nur ein Teil der Gebühr zurückerstattet werden.

Marburg, den 5. Oktober 2017

gez. Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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