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Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Bundestagswahl am 24.09.2017

Gemäß § 5 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), findet am

Donnerstag, 28. September 2017, 15.00 Uhr,
im Sitzungssaal (Raumnummer 005) des Kreisverwaltungsgebäudes
in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60,

eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.

Nach § 41 S. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) in Verbindung mit § 76 Abs. 2 und 3 der BWO stellt der Kreiswahlausschuss in dieser Sitzung das Wahlergebnis der Bundestagswahl im Wahlkreis 171 fest. Der Kreiswahlausschuss stellt ferner fest, welche/r Bewerber/in im Wahlkreis gewählt ist.

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.

Marburg, 18. September 2017

Der Kreiswahlleiter

für die Bundestagswahl
im Wahlkreis 171 Marburg            

gez.
Laumer

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