Marburg-Biedenkopf – Wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest in Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein/Nordrhein-Westfalen) hat auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Allgemeinverfügung erlassen. Hintergrund ist, dass sowohl die Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern als auch die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern auch den Landkreis Marburg-Biedenkopf betreffen. Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Geflügelhalter.
Landrat Jens Womelsdorf weist darauf hin, dass die getroffenen Maßnahmen und Restriktionen dem Schutz der Tiere gelten: „Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, die bei den Tieren große Leiden oder deren Tod verursachen kann. Deshalb ist es wichtig, jetzt Schutzmaßnahmen zu ergreifen!“
Von der Überwachungszone betroffen sind Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Biedenkopf, Breidenbach und Steffenberg. Die Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern betrifft den Landkreis Marburg-Biedenkopf nur geringfügig und endet kurz vor dem Breidenbacher Ortsteil Wiesenbach.
Für Biedenkopf gilt die Allgemeinverfügung in der Kernstadt sowie in den Statteilen Breidenstein, Wallau und Weifenbach. Breidenbach ist mit der Kerngemeinde sowie den Ortsteilen Kleingladenbach, Wiesenbach, Achenbach und Wolzhausen sowie die Gemeinde Steffenberg mit der Kerngemeinde und dem Ortsteil Quotshausen betroffen. Für sie gelten nun besondere Regeln, um ihre Tiere zu schützen.
Unter anderem müssen Geflügelhalter demnach die Anzahl der gehaltenen Vögel die Anzahl der erkrankten oder verendeten Vögel sowie etwa Änderungen der Todesraten oder einen Rückgang der Produktionsraten in ihrem Bestand melden. Auch müssen Vogelhalter ihre Tiere einmal pro Tag kontrollieren und Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe einrichten.
Auch dürfen keine Tiere aus der Zone heraus- oder hineingebracht werden. Messen, Märkte und Tierschauen, bei denen Vögel zusammengebracht werden, sind in der Zone verboten. Gehaltene Vögel und Erzeugnisse, wie etwa Eier, dürfen nur mit einer Genehmigung der Veterinärbehörde transportiert werden.
Zusammengefasst finden sich alle Vorgaben, Hinweise und Restriktionen in der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises. Betroffene finden die Allgemeinverfügung online unter www.marburg-biedenkopf.de.
Halterinnen und Halter von Geflügel außerhalb der Überwachsungszone werden zudem zur erhöhten Achtsamkeit aufgerufen. Es sei wichtig, dass alle im Umgang mit ihren Tieren ganz besonders auf Hygiene achten und den Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln vermeidet, heißt es von den Fachleuten des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Detaillierte Informationen hat der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in einer Übersicht zusammengefasst: https://llh.hessen.de/tier/gefluegel/vogelgrippe-neues-merkblatt-fuer-gefluegelhalter/ (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie lange die Allgemeinverfügung des Kreises und damit die Schutzmaßnahmen und Regeln gelten werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Dies ist davon abhängig, wie lange der Ausbruch im Kreis Siegen-Wittgenstein anhält.
Zuvor war es bereits in einem kleineren Geflügelzuchtbetrieb in der Gemeinde Münchhausen zu einem Ausbruch der Geflügelpest gekommen, Alle 25 Tiere dieses Bestandes mussten aus Sicherheitsgründen getötet werden. Die Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone war hier jedoch nicht notwendig.
Hintergrund: Die Geflügelpest
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche und wird durch Viren übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel über direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kontakt mit virusverunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen. Insbesondere Hühner oder Puten erkranken schwer, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden.
Erreger der Geflügelpest sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können. Insgesamt ist das Risiko für Menschen laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet sind demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel.
Infos für Geflügelhalter:
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises rät grundsätzlich, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen. Eine Übersicht, was generell von Geflügelhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest gefordert wird, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-07/verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)und https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren, da in Kleinsthaltungen Biosicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend beachtet werden.
Weitere Informationen auch auf der Website des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de.