Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Details
Dokumente
- Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers
- Angaben über die Waffen
- Lieferanschrift
Ob weitere Unterlagen mitzubringen sind, ist mit der zuständigen Stelle zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 Euro gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) an.
Fristen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Klaus Ochse | Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, NWR | 06421 4051556 |