Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Details
Rechtsgrundlage
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Andrea Oppermann | Schusswaffen: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung | 06421 4051537 | |
Herr Bernd Schmidt | Schusswaffen: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung | 06421 4051720 |