Beschreibung
Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind:
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
- § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
- § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- § 39 Verkehrszeichen
- § 40 Gefahrzeichen
- § 41 Vorschriftzeichen
- § 42 Richtzeichen
- § 43 Verkehrseinrichtungen
Details
Rechtsgrundlage
- Art. 90 Grundgesetz (GG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der Straßenbaulast (Öffnet in einem neuen Tab)
- Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und Verkehrseinrichtungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Straßenbaulast (Öffnet in einem neuen Tab)
- Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Herr Jan-Alexander Kraft | 06421 4051329 | |
Herr Mark Ronzheimer | 06421 4051602 |
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontaktdaten