Beschreibung
Beschreibung
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.
Details
Dokumente
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Gebühren
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
Rechtsgrundlage
§ 69 Gewerbeordnung (GewO) § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) § 4 Tollwutverordnung (TollwV) |
|
- § 69 Gewerbeordnung (GewO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 4 Tollwutverordnung (TollwV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- Antragsfrist:
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz | 06421 4056601 | FBVuVmarburg-biedenkopfde |