Beschreibung
Weitere Informationen dazu, und wer antragsberechtigt ist, können dem Internetauftritt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entnommen werden:
Dort können Sie die Befreiung gleich online beantragen.
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Weitere Informationen dazu, und wer antragsberechtigt ist, können dem Internetauftritt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entnommen werden:
Dort können Sie die Befreiung gleich online beantragen.