Beschreibung
Beschreibung
Weitere Informationen dazu, und wer antragsberechtigt ist, können dem Internetauftritt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entnommen werden:
Dort können Sie die Befreiung gleich online beantragen.
Details
Rechtsgrundlage
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen. Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.