Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Details
Gebühren
Es werden Gebühren erhoben nach
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8c TierSchG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz | 06421 4056601 | FDVUVmarburg-biedenkopfde |