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Personenverkehr – Genehmigung

* Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins
* Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienver-kehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielrei-sen und gebündeltem Bedarfsverkehr.
* es wird neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) benötigt
* Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert
* zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

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