Beschreibung
Beschreibung
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Für bis zum 28.02.2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in Hessen Besitzstandsschutz.
Eine Alternative zum H-Kennzeichen ist das rote 07er-Kennzeichen, es lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen das rote 07er-Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der sog. "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Details
Dokumente
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
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Versicherungsbestätigung
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
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bei Firmen:
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natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
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juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
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wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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amtliche Kennzeichen
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Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
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Stilllegungsbescheinigung
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Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
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alter Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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Vollgutachten nach § 21 StVZO
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Gebühren
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zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
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wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
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wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
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wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
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wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro