Beschreibung
Beschreibung
Mit der novellierten Hessischen Bauordnung (HBO) vom 07.07.2018 wurde die Teilungsgenehmigung wieder eingeführt.
Gemäß § 7 HBO bedarf die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Einer Teilungsgenehmigung bedarf es nicht, wenn
- die Teilung im öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist, oder
- eine Vermessungsstelle nach § 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt hat.
Kontakt
Name |
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Fachdienst Bauen |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Sabine Blaufuß | Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf (ausgenommen Stadt Marburg) | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051705 |