Beschreibung
Beschreibung
Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.
Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung!
Es ist der Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Der ASD nimmt den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn gewichtige Anhaltspunkte über eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wichtig!
Der ASD geht allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte und sucht den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden und z.B. um Schutz oder Beratung bitten.
Eine Beratung ist auch anonym möglich.
In Zusammenarbeit mit anderen Trägern hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Gewährleistung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung verschiedene Materialien erstellt – diese Unterlagen stehen im Register "Links und Downloads" zum herunterladen zu Verfügung.
Schutzmaßnahme Inobhutnahme
In Obhut genommen zu werden, bedeutet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung an einem sicheren Ort, zum Beispiel
- bei einer geeigneten Person,
- in einer Bereitschaftspflegefamilie,
- in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst) oder
- in einer anderen betreuten Wohnform.
Ziel der Inobhutnahme ist es, das Kind oder den Jugendlichen zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen. Das Jugendamt wird an die Eltern (beziehungsweise Sorge- oder Erziehungsberechtigten) herantreten, um im Konflikt zu vermitteln und – wenn notwendig – weitere Hilfen in die Wege zu leiten.
Im Fall, dass die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten nicht erreichbar, nicht bereit oder nicht in der Lage sind, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, wird das Jugendamt beim Familiengericht notwendige Maßnahmen beantragen.
Wenn Sie unsicher sind, warten Sie nicht ab!
Holen Sie sich Rat und Unterstützung, wenn Sie Hilfe benötigen bei der Erziehung Ihres Kindes, bei der Bewältigung akuter Krisen oder wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes/Jugendlichen bedroht ist.
Details
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst | 06421 4051343 | AckermannMmarburg-biedenkopfde |