Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Details
Gebühren
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung (GewO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bewachungsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) (Öffnet in einem neuen Tab)
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018 (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Keine.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Tanja Klingelhöfer | Makler, Bauträger u. Baubetreuer, Hilfspolizeibeamte | 06421 4051519 | |
Frau Juliane Peter | Bewachungsgewerbe | 06421 4051545 |