Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie lediglich eine Duldung besitzen, aber beruflich qualifiziert sind (z.B. Berufsausbildung, Hochschulabschluss) und Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen.
Hinweis: Ein Aufenthaltstitel darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert.
Details
Dokumente
Nachweise der oben genannten Voraussetzungen, insbesondere Nachweis des Arbeitsplatzes beziehungsweise Arbeitsplatzangebotes und der Qualifikation
Gebühren
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
- bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
- über ein Jahr: 110,00 Euro
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 65,00 Euro
- Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 80,00 Euro
Hinweis: Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Rechtsgrundlage
- § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG (Öffnet in einem neuen Tab)) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG (Öffnet in einem neuen Tab)) (Beschäftigung)
- § 18a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Öffnet in einem neuen Tab) (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung)
- § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG (Öffnet in einem neuen Tab)) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG (Öffnet in einem neuen Tab)) (Selbstständige Tätigkeit)
- § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG (Öffnet in einem neuen Tab)) (Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit)