Beschreibung
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Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.
Details
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Klaus Ochse | Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, NWR | 06421 4051556 |