Beschreibung
Beschreibung
Mit dem Begriff Teichanlage sind künstlich angelegte und ablassbare, bespannte Wasserflächen auf Grundstücken (z.B. Fischteiche) gemeint. Wird für die Bespannung eines Teiches Wasser aus einem Gewässer entnommen, ist dies eine Benutzung im Sinne der Wassergesetze und daher erlaubnispflichtig. Ebenso ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn aus einem Teich (insbesondere Fischteich) in seinen Eigenschaften verändertes Wasser (also Schmutzwasser bzw. Abwasser) wieder in ein Gewässer eingeleitet werden soll. An das einzuleitende Abwasser sind dann auch Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer zu stellen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Patrick Ronzheimer | 06421 4051430 |