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Aktuelle Informationen zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Bauüberwachung

Nach den Vorschriften der HBO obliegt die Bauüberwachung noch immer der Bauaufsicht. Mit einer Baugenehmigung oder Mitteilung im Verfahren nach § 56 HBO erhalten Sie daher die für die Anzeige des Baubeginns und Baufortschritts notwendigen Anzeigeformulare.

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