Beschreibung
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen mit, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Sie umfassen Betreuungsangebote, Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag.
Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten muss das Angebot nach Landesrecht anerkannt sein oder von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Ab Pflegegrad 1 stehen dem Hilfebedürftigen monatlich 125 € zur Verfügung, die auf Nachweis für Hilfen im Alltag eingesetzt werden können. Ab Pflegegrad 2 können auch Gelder aus dem Sachleistungsbudget für Hilfen im Alltag umgewidmet werden.
In Hessen werden auf Basis der Pflegeunterstützungsverordnung vom 25. April 2018 neben Angeboten, die auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements arbeiten, auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge auf Anerkennung sind mit den entsprechenden Antragsformularen beim Landkreis Marburg-Biedenkopf zu stellen.
Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist auch eine Förderung möglich. Diese bezieht sich auf den Auf- und Ausbau solcher Angebote und Modellvorhaben und dort insbesondere auf die notwendigen Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind. Die Förderung erfolgt zu 50 % aus Mitteln der Pflegeversicherung, zu 50 % aus kommunalen Mitteln.
Antragstellung erfolgt über den Landkreis Marburg-Biedenkopf, bei Modellvorhaben über das Regierungspräsidium Gießen.