Beschreibung
Seine Aufgaben sieht die Personalrat darin
- Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen
- darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden
- sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen
- Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststellenleitung auf Erledigung hinzuwirken
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzwürdiger, insbesondere ältere Personen, zu fördern
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng zusammen zu arbeiten
- auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu achten
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