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Mobile Schlachtung

Informationen für Landwirte zur neuen EU-Regelung der mobilen Schlachtung im Herkunftsbetrieb (Kapitel VI a des Anhang Ill Abschnitt I Verordnung (EG) Nr. 853/2004)

Mit dem neuen Kapitel VI a des Anhang Ill Abschnitt I Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt voraussichtlich im Juli 2021) wird die Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Rindern, Schweinen und Pferden unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit europaweit geregelt.
Die Arbeitsgemeinschaft „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft" (AFFL) hat am 11./12. Mai 2021 dazu Beschlüsse gefasst, zu denen Sie hier Umsetzungshinweise erhalten:

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