Die gültigen Vorschriften des EU-Hygienepakets
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des EP und des Rates vom 29.4.2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des EP und des Rates vom 29.4.2004 mit spezifischen Hygiene-Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des EP und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Zusammenfassung der Neuerungen des Vorschriften-Katalogs - Rechtsform: es sind EU-Verordnungen mit unmittelbarer Gültigkeit.
- Es gibt für alle Betriebe in der Lebensmittelkette eine allgemeine Basishygienevorschrift:
- Einbezug der Urproduktion,
- kein vorrangiges Spezialrecht mehr,
- spezielle Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (nur) ergänzend. - Durchführungsverordnungen mit mikrobiologischen Kriterien und Temperaturen.
- Alle Lebensmittelbetriebe sind zur "Eintragung" / Registrierung bei den Behörden verpflichtet.
- Das Konzept der freiwilligen Leitlinien für Gute-Hygiene-Praxis wird aufgewertet.
- Für den Bereich tierischer Lebensmittel:
- Betriebszulassung, Kontrollen, Identitätskennzeichnung und Drittlandregelungen nach einheitlichen Grundsätzen,
- modernisiertes und flexibilisiertes System der Veterinärkontrollen,
- keine Differenzierung zwischen handwerklichen und industriellen Betrieben mehr. - Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis And Critical Control Points, dies bedeutet Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Urproduktion) einschließlich Dokumentationsverpflichtung der HACCP-bezogenen Maßnahmen.
Weitere rechtliche Informationen liefert das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
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