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Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Durch das Trägerübergreifende Persönliche Budget sollen Menschen mit Behinderung ihre ggf. verschiedenen Teilhabeleistungen durch einen zuständigen Rehabilitations- bzw. Leistungsträger als trägerübergreifende Komplexleistung wie aus einer Hand erhalten.

Einleitung

Das vorliegende Informationsmaterial soll Ihnen einen Einblick in das Trägerübergreifende Persönliche Budget geben. Mit dem Persönlichen Budget sollen behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie Menschen, die der Pflege bedürfen, in die Lage versetzt werden, ihren Bedarf an Teilhabe- und/oder Pflegeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung zu decken.

Das Persönliche Budget ist eine bereits seit dem 01.07.2004 mögliche Leistungsform.

Nachdem der Bundesgesetzgeber diese Art der Leistungsgewährung ausgeweitet, präzisiert und damit aufgewertet hat, könnte sie für viele behinderte Menschen nunmehr interessant geworden sein. Die neue Leistungsform kann sich aber nur dann erfolgreich entwickeln, wenn sie für alle Beteiligten überschaubar und handhabbar ist und auftretende Zweifelsfragen kompetent und zügig geklärt werden.

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