Der Landkreis Marburg-Biedenkopf fördert im Rahmen des „Zweiten Zukunfts-Paketes zur Überwindung der Corona-Pandemie“ investive Maßnahmen der Jugendverbände und -vereine. Es soll damit ein weiterer Schritt getan werden, um die Jugend und die Jugendarbeit im Landkreis beim Weg in die Normalität der Verbandsarbeit zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind die Jugendvereine und Jugendverbände, anerkannte Jugendclubs sowie die Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Gefördert werden können Erweiterungs- und Ersatzbeschaffungen im direkten Umfeld der Vereins- oder Verbandsarbeit (z. B. Ergänzung oder Austausch von Mobiliar, Renovierungsarbeiten, Ergänzung oder Austausch von Geräten und Material). Die Anschaffung von Verbrauchsmaterial (z. B. Farben, Stifte usw.) wird nicht bezuschusst. Maßnahmen können bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 € gefördert werden.
Gefördert werden nur zusätzliche Maßnahmen die nicht schon bereits durch vorhandene Mittel abgesichert sind. Der Antrag kann ab sofort bis zum 30. September 2023 mit dem Antragsformular gestellt werden. Die Projekte müssen bis Ende März 2024 umgesetzt werden.
Am 19.11.2021 hat der Kreistag das zweite „Zukunfts-Paket zur Überwindung der Corona-Pandemie – Förderung von Kommunen, der Wirtschaft, des Klimaschutzes und des Wohnungsbaus, Sicherstellung der ehrenamtlichen, sozialen und Bildungs-Infrastruktur“ beschlossen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat mit diesem Paket wichtige Impulse zur Überwindung der langfristigen Folgen der Corona-Pandemie gesetzt.
Das Zukunfts-Paket beinhaltet außerdem die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 02.07.2021 „Die Jugend beim Weg zurück in die Normalität der Verbandsarbeit unterstützen“. Insbesondere für junge Menschen hat der Lockdown in Relation zu ihrem Alter am längsten gedauert. Sie waren vielfachen Einschnitten ausgesetzt und haben Rücksicht und Solidarität mit der älteren Generation gezeigt.
In Ergänzung zu den bisher mit dem Zweiten Zukunftspaket geförderten und durchgeführten Maßnahmen besteht jetzt die Möglichkeit investive Maßnahmen der Jugendverbände und -vereine bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € zu fördern. Gefördert werden können Erweiterungs- und Ersatzbeschaffungen im direkten Umfeld der Vereins- oder Verbandsarbeit (z. B. Ergänzung oder Austausch von Mobiliar, Renovierungsarbeiten, Ergänzung oder Austausch von Geräten und Material). Die Anschaffung von Verbrauchsmaterial (z. B. Farben, Stifte usw.) wird nicht bezuschusst.
Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen und nicht schon bereits durch vorhandene Mittel abgesicherte Projekte.
- Zuwendungsempfänger*innen: Jugendvereine, Jugendverbände, anerkannte Jugendclubs sowie Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Förderhöchstsumme: 1.500 €.
- Zeitraum der Durchführung: nach Bewilligung bis März 2024
- Frist der Antragstellung: Ihren Förderantrag können Sie ab sofort bis spätestens zum 30.09.2023 stellen.
- Antragsunterlagen: Die Beantragung erfolgt über das als Download (siehe unter Downloads) beigefügte Antragsformular. Dieses enthält eine Beschreibung der geplanten investiven Maßnahmen sowie einen Kostenplan.
- Die Beantragung nehmen Sie bitte bis zum 30.09.2023 digital an Berichtswesen-FJSmarburg-biedenkopfde vor.
- Wir werden im Anschluss alle eingegangenen Anträge prüfen und die Mittel schnellstmöglich an Sie zur Auszahlung bringen. Die Verwendungsnachweisführung ist sodann gesondert bis spätestens zum Ende März 2024 vorzunehmen.