Zielsetzung des Marktstammdatenregisters
Daten für die Energiewende.
Die Liberalisierung der Energiewirtschaft und die Energiewende erfordern eine umfassende, einheitliche und zuverlässige Datengrundlage. Insbesondere im Strommarkt ist die Erzeugungslandschaft durch eine sehr große Zahl von kleinen und kleinsten Anlagen gekennzeichnet. Die Zahl der Stromerzeuger hat längst die Millionen überschritten. Wer für den Netzausbau zuständig ist, für Versorgungssicherheit sorgen muss, oder die Energiewende weiterentwickeln will, benötigt verlässliche Daten.
Gesetzliche Grundlagen.
Der Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen, ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.
Daten zu Anlagenbetreibern und Anlagen.
Das MaStR enthält als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen, die über die Strom- und Gasnetze miteinander verbunden sind:
- Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
- Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
- Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas
Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Anlagen, die mittelbar an das Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, sind ebenfalls zur Registrierung verpflichtet.
Außerdem werden Daten zu großen Verbrauchsanlagen registriert.
Weitere Informationen zur Zielsetzung des Marktstammdatenregisters gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).