Fachdienst Betreuung und Ganztag

Beschreibung

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf besteht seit 35 Jahren eine sehr gut ausgebaute Grundschulbetreuung, die der Landkreis mit eigenen Beschäftigten in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie dem Förderverein anbietet. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen stellt der § 15 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes dar. Hiernach führen Betreuungsangebote, die über den zeitlichen Rahmen der Stundentafel hinausgehen und sich auch auf die Ferien erstrecken können, zu einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und mit den Aufgaben der Schule abgestimmten Betreuung.

Durch die Betreuungsangebote soll berufstätigen Eltern die Gewissheit verlässlicher Schulöffnungszeiten gewährt und hierdurch ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden.

Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Der Landkreis ist zum 01.08.2022 dem Pakt für den Ganztag beigetreten. Dadurch sollen alle Grundschulen in die Lage versetzt werden, mit den zusätzlichen Ressourcen aus dem Ganztagsprogramm und einer intensiveren Verzahnung von Schule und Betreuung in der Kooperation in einem gemeinsamen Paktkonzept die Anforderungen an den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Ziel ist es, dass alle Grundschulen und Grundstufen dem Pakt für den Ganztag beitreten und ein durch die Kooperation der Schulen mit dem bisherigen Betreuungskonzept des Landkreises gemeinsames und Rechtsanspruch erfüllendes Ganztagsangebot machen zu können.

An den Paktschulen wird eine Öffnungszeit von 7.30 bis 15.30 Uhr an 5 Tagen in der Woche angeboten.

Standort

Kreishaus - Hauptgebäude
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

Vielen Dank fürs Teilen