Team Schülerbeförderung
Beschreibung
Kurzvorstellung
Das hessische Schulgesetz legt fest, dass die Gemeinden, welche Schulträger sind auch die Schülerbeförderung zu verantworten haben. Als solcher Schulträger ist also der Landkreis Marburg-Biedenkopf dazu verpflichtet die Schülerbeförderung für die Schüler, welche im Kreisgebiet wohnen, zu planen und zu organisieren. Ob die Kosten für die Schülerbeförderung dabei durch den Kreis gedeckt werden oder von den Eltern übernommen werden müssen hängt dabei von der Distanz zur nächstgelegenen Schule ab, an welcher der angestrebte Abschluss erreicht werden kann. Bei Grundschülern werden die Beförderungskosten ab einer Schulweglänge von 2 Kilometern übernommen, bei Schülern ab der 5. Klasse ab 3 Kilometer langem Schulweg. Mit Abschluss der Mittelstufe (Klasse 10) endet die Kostenübernahme für berechtigte Schüler. Diverse Ausnahmen gibt es für Schüler die nach ihrem Hauptschulabschluss weiterhin zur Schule gehen.
Aufgaben
Erstattung der Schülerbeförderungskosten gem. § 161 HSchG
Bestellung und Ausgabe des Schülerticket Hessen (STH)
Organisation, Umsetzung und Abrechnung der freigestellten Schülerverkehre
Organisation und Abrechnung von Zusatzfahrten zum bspw. Turn- und Schwimmunterricht sowie zur Jugendverkehrsschule
Freigestellter Schülerverkehr
Für Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind den Weg zur Schule zu Fuß oder mittels zur Verfügung gestelltem ÖPNV zu bewältigen, gibt es den freigestellten Schülerverkehr. Für diesen wird durch das Team Schülerbeförderung die Planung durchgeführt, bei der auf Kleinbusse zurückgegriffen wird.
Erreichbarkeit durch ÖPNV
Buslinien: Linie 1, 2, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 13, 15-20, 22, 383 (H Philippshaus)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Standort
Bismarckstraße 16 B
35037 Marburg