Team Schülerbeförderung

Beschreibung

Kurzvorstellung

Das hessische Schulgesetz legt fest, dass die Gemeinden, welche Schulträger sind auch die Schülerbeförderung zu verantworten haben. Als solcher Schulträger ist also der Landkreis Marburg-Biedenkopf dazu verpflichtet die Schülerbeförderung für die Schüler, welche im Kreisgebiet wohnen, zu planen und zu organisieren. Ob die Kosten für die Schülerbeförderung dabei durch den Kreis gedeckt werden oder von den Eltern übernommen werden müssen hängt dabei von der Distanz zur nächstgelegenen Schule ab, an welcher der angestrebte Abschluss erreicht werden kann. Bei Grundschülern werden die Beförderungskosten ab einer Schulweglänge von 2 Kilometern übernommen, bei Schülern ab der 5. Klasse ab 3 Kilometer langem Schulweg. Mit Abschluss der Mittelstufe (Klasse 10) endet die Kostenübernahme für berechtigte Schüler. Diverse Ausnahmen gibt es für Schüler die nach ihrem Hauptschulabschluss weiterhin zur Schule gehen.


Aufgaben

  • Erstattung der Schülerbeförderungskosten gem. § 161 HSchG

  • Bestellung und Ausgabe des Schülerticket Hessen (STH)

  • Organisation, Umsetzung und Abrechnung der freigestellten Schülerverkehre

  • Organisation und Abrechnung von Zusatzfahrten zum bspw. Turn- und Schwimmunterricht sowie zur Jugendverkehrsschule

Freigestellter Schülerverkehr

Für Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind den Weg zur Schule zu Fuß oder mittels zur Verfügung gestelltem ÖPNV zu bewältigen, gibt es den freigestellten Schülerverkehr. Für diesen wird durch das Team Schülerbeförderung die Planung durchgeführt, bei der auf Kleinbusse zurückgegriffen wird.

Erreichbarkeit durch ÖPNV

Buslinien: Linie 1, 2, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 13, 15-20, 22, 383 (H Philippshaus)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Standort

Geschäftsstelle des Regionalen Nahverkehrsverbandes Marburg- Biedenkopf (RNV)
Bismarckstraße 16 B
35037 Marburg

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