Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beschreibung
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt die Kreisverwaltung im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Dies umfasst insbesondere die Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen sowie die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).