Team Bedarfssichernde Leistungen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

Beschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (z. B. Pädagogische Frühförderung, Integration in Regelkindergärten)

  • Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (z.B. Begleitpersonen zum Besuch kultureller Veranstaltungen, Fahrtkosten)

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (z. B. Integrationshelfer, behinderungsbedingte Mehrkosten für Einzelbeförderungen)

  • Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung entspricht.

Leistungen der Hilfe zur Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim kann erhalten, wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen aus der Pflegekasse erhält und nicht über ein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt.

Es wird unterschieden zwischen

  • ambulante Hilfen zu Hause

  • Hilfe in teilstationären Einrichtungen

  • Hilfe in vollstationären Einrichtungen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Telefon

06421 4050

Standort

Kreishaus - Hauptgebäude
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

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