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Kreislöwe des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Details

Mit dem Kreislöwen zeichnet der Landkreis Persönlichkeiten aus, die sich in besonderer Weise um seine wirtschaftliche, soziale, geschichtliche oder kulturelle Entwicklung verdient gemacht haben.

Berücksichtigt werden insbesondere herausragende Leistungen in Wirtschaft, Technologie, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Politik oder Sport. Die Auszeichnung wird gemeinsam mit einer Urkunde verliehen und in der Regel durch den Landrat und den Kreistagsvorsitzenden überreicht.

Hinweise

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung. Besondere Rechte oder Pflichten sind mit der Verleihung nicht verbunden.

Fristen

Keine feste Vorschlagsfrist festgelegt.

Voraussetzungen

Langjähriges Wirken mit besonderen Verdiensten um die Pflege und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, geschichtlichen oder kulturellen Werte des Landkreises. Insbesondere können herausragende Leistungen aus Wirtschaft, Technologie, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Politik oder Sport berücksichtigt werden, durch die der Landkreis zu besonderem Ansehen gelangt ist.

Unterlagen

Begründeter Vorschlag sowie Unterlagen, die das langjährige Wirken und die besonderen Leistungen der vorgeschlagenen Person wesentlich begründen. Sinnvoll sind insbesondere Angaben zu Art, Dauer und Bedeutung des Wirkens sowie zu den besonderen Verdiensten.

Bearbeitungsdauer

Keine feste Bearbeitungsdauer angegeben; abhängig von Prüfung und Entscheidung des Kreisausschusses.

Verfahrensablauf

Ein Vorschlag wird mit den begründenden Unterlagen dem Kreisausschuss vorgelegt. Die Unterlagen müssen insbesondere das langjährige Wirken und die besonderen Leistungen der vorgeschlagenen Person begründen. Über die Zuerkennung des Kreislöwen entscheidet der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Auszeichnung wird zusammen mit einer Urkunde verliehen und nach Möglichkeit persönlich überreicht.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Ehrensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf; §§ 5 und 30 Ziffer 5 Hessische Landkreisordnung (HKO). Die Ehrensatzung trat am 01.01.2016 in Kraft.

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung gemäß § 4 Abs. 4 der Ehrensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen sind auf der Seite des Landkreises zum Kreislöwen sowie in der Ehrensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf erhältlich.


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