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KFZ-Zulassung: Wiederzulassung

Details

Nach einer Außerbetriebsetzung kann ein Fahrzeug wieder auf die Person zugelassen werden, auf die es zuvor zugelassen war. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Wiederzulassung auch online möglich.

Hinweise

Wurden dem zuzulassenden Fahrzeug im Vorfeld zu Probe- und/oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt und ist dieses am Tag der Umschreibung/Zulassung des Fahrzeugs noch gültig, sind die Kurzzeitkennzeichen und der dazugehörige Fahrzeugschein zwingend vorzulegen.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Kennzeichenwechsel, neuer Oldtimer-Zulassung oder neuer Zuteilung eines Elektrokennzeichens) oder Fahrzeugbrief

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

  • elektronische Versicherungsbestätigung

  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung im Original

  • Bankverbindung mit IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)

Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

  • Gültiger Ausweis oder Pass des Halters; Pässe, ausländische oder abgelaufene Ausweisdokumente mit Meldebescheinigung. Die Meldeabfrage kann ebenfalls kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde durchgeführt werden

  • Zulassungen für Minderjährige: Alle Infos dazu finden Sie hier.

 

Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung, die nicht älter als fünf Jahre sein dürfen; abgelaufene Handelsregisterauszüge können kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde abgefragt werden

  • Ausweis des Geschäftsführers im Original oder in Kopie. Bei einer Ausweiskopie ist ein Vermerk auf der Vollmacht zwingend notwendig, dass die vorgelegte Kopie mit dem Original-Ausweis übereinstimmt.

 

Zulassung für Vereine zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister, der nicht älter als fünf Jahre sein darf. Abgelaufene Auszüge aus dem Vereinsregister können kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde abgefragt werden

  • Ausweis des Vereinsvorsitzenden im Original oder in Kopie. Bei einer Ausweiskopie ist ein Vermerk auf der Vollmacht zwingend notwendig, dass die vorgelegte Kopie mit dem Original-Ausweis übereinstimmt.

 

Zulassung durch Dritte:

  • Vollmacht

  • Ausweis des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten im Original oder in Kopie. Bei einer Ausweiskopie ist ein Vermerk auf der Vollmacht zwingend notwendig, dass die vorgelegte Kopie mit dem Original-Ausweis übereinstimmt.

  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer; dieses ist immer zwingend vom Halter zu unterschreiben. Ein abweichender Steuerzahler ist möglich. Dieser muss das SEPA-Mandat ebenfalls unterschreiben und seinen Ausweis mindestens in Kopie der Zulassungsbehörde vorlegen.


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