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KFZ-Zulassung: Ersatzausstellung Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I

Details

Sollte der bisherige Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) verloren gegangen sein, muss der Verlust gegenüber der Zulassungsbehörde durch eine eidesstattliche Versicherung erklärt werden. Alternativ kann der Verlust durch eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei nachgewiesen werden.

Die eidesstattliche Versicherung kann ausschließlich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Wurde der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vom Halter selbst, sondern von einer anderen Person verloren, muss diese Person die eidesstattliche Versicherung persönlich abgeben. Hierfür sind ein gültiger Personalausweis sowie eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Halters vorzulegen.

Hinweis:

Bei einer Diebstahlsanzeige ist darauf zu achten, dass in der Anzeige eindeutig angegeben wird, dass der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) abhandengekommen bzw. gestohlen wurde. Die genaue Bezeichnung des Dokuments ist wichtig, damit die Anzeige eindeutig zugeordnet werden kann.

Sollte die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen sein, kann für ein zugelassenes Fahrzeug keine neue Zulassungsbescheinigung I ausgestellt werden. Alternativ erhalten Sie eine Datenbestätigung, die Sie bei der Prüforganisation vorlegen können. Im Anschluss kann die Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung I bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Hinweise

Sollte Ihr Fall z. B. durch Erbe, Verkauf, Versteigerung, Scheunenfund, gelöschte Fahrzeugdaten etc. von dem oben beschrieben Verlauf abweichen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit der Zulassungsbehörde auf, um den weiteren Ablauf klären zu können.

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief bei Zulassung des Fahrzeugs vor dem 01.10.2005; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht notwendig

  • Gültiger Ausweis oder Pass des Halters; Pässe, ausländische oder abgelaufene Ausweisdokumente mit Meldebescheinigung. Die Meldeabfrage kann ebenfalls kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde durchgeführt werden

  • Original-Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung


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