Wärmepumpe
Details
Die Nutzung von Erdwärme (Fachbegriff: Geothermie) gehört zu den regenerativen Energien. Unabhängig vom Klima und der Jahreszeit, steht diese Energie jederzeit zur Verfügung. Außerdem ist die Erdwärme äußerst zuverlässig und eignet sich vor allem hervorragend zum Heizen von Gebäuden im privaten Bereich.
Die zur Erschließung oberflächennaher Erdwärme am häufigsten genutzten Erdwärmepumpen-Systeme sind Erdwärmesonden. Die Erdwärmesonden können zum Heizen und Kühlen von Gebäuden bzw. zum Speichern von Wärmeenergie genutzt werden. Erdwärmesonden werden in Bohrungen mit Tiefen meist unterhalb von 100 m, teils auch bis 150 m und Bohrdurchmessern bis 220 mm (oberflächennahe Geothermie) eingebaut.
Bei der Nutzung von Erdwärme handelt es sich um eine Maßnahme die geeignet ist, die physikalische Beschaffenheit des Grundwassers in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß zu verändern. Die Erdwärmenutzung stellt daher eine Benutzung im Sinne der geltenden Wassergesetze dar. Hierfür ist vor Beginn der Bohrungen eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden in der Regel von den beauftragten Bohrfirma zusammengestellt und beim Fachdienst Wasser und Bodenschutz vorgelegt.
Im Falle von Erdwärmekollektoren, die dem Erdreich Wärme entziehen und bei denen die Kollektoren mindestens 1 m über dem höchsten Grundwasserstand liegen und die somit keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben, ist keine wasserrechtliche Beurteilung erforderlich.
Dagegen können Energiepfähle schädliche Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers herbeiführen. Diese sind daher ebenfalls erlaubnispflichtig.
Hinweise
Bei einer Bohrtiefe von über 100 Metern je Bohrung sind für die Erteilung der Erlaubnis ggf. weitere Stellen (Landesplanung, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) zu beteiligen.
Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers ist die Nutzung der Erdwärme in amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten (Ausnahme: Zone III B eines Schutzgebietes) mittels Erdwärmesonden nicht zulässig. Ob Ihr Grundstück in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt, können Sie in dem „Wasserviewer“ des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nachschauen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema "Oberflächennahe Geothermie" erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Dort steht Ihnen das "Antragformular für Erdwärmesonden" zum Download bereit. Außerdem sind dort die häufigsten Fragen (FAQ) zur Erdwärme als Alternative zur Öl- oder Gasheizung zusammengestellt.