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Bauakten - Archiv
Details
Sie können Einsicht in das Aktenarchiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse gem. § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) darlegen.
Als "berechtigtes Interesse" gelten folgende Belange ausdrücklich NICHT:
Eigentümerschaft des Nachbargrundstückes
Zugehörigkeit zu einem Gemeinde- oder Stadtorgan (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat o.ä.)
Verwandtschaftsverhältnis zum Eigentümer
Kaufinteresse ohne Vollmacht
Der Antrag kann digital an bauaktenarchiv@marburg-biedenkopf.de gesendet werden.
Sie stellen zunächst einen Antrag auf Einsicht
Sie legen dar, welches berechtigte Interesse Sie an der Einsicht haben.
Die Behörde prüft Ihr Anliegen und ermöglicht Ihnen anschließend die Einsichtnahme oder stellt Ihnen digital oder analog die gewünschten Unterlagen bereit.
Kosten
Die Kosten der Akteneinsicht werden nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz sowie der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung nach Aufwand abgerechnet.
Voraussetzungen
Um Einsicht in das Bauaktenarchiv zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
Grundstückseigentümer
Kaufinteressenten (NUR mit Vollmacht und Einverständnis der Eigentümerschaft)
Notare
Immobilienmakler*innen mit entsprechender Vollmacht
Unterlagen
Bitte übersenden Sie mit Ihrer schriftlichen Anfrage, aus der der Grund Ihrer Anfrage zweifelsfrei hervorgeht, folgende Unterlagen:
Eigentümernachweis, wenn Sie die Auskunft für das eigene Grundstück benötigen. Dies kann z.B. ein aktueller Grundbuchauszug oder der Kaufvertrag sein.
Sollten Sie in Vertretung für andere Personen (z.B. Verwandte, Eltern etc.) eine Anfrage stellen, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.
Auch als beauftragtes Maklerbüro legen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.
Eine Bauscheinnummer oder ein Aktenzeichen müssen angegeben werden, ohne diese Angabe ist KEINE Auskunft möglich!
Ihre Rechnungsadresse
Rechtsgrundlagen
Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)
Allgemeine Verwaltungskostenordnung (AllgVerwKostO)
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