Beantragung einer Förderung aus Ersatzgeldmitteln
Details
Förderfähige Maßnahmen sind in angemessenem Umfang alle geeigneten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Folgende Maßnahmentypen können in Anträge aufgenommen werden:
Artenhilfsmaßnahmen, populationsstützende Maßnahmen
Eingrünung naturferner Flächennutzungstypen, Dachbegrünung
Entbuschungsmaßnahmen (allgemein)
Entbuschung von Trocken-/Magerrasen
Schaffung von innerstädtischen Grünstrukturen
Entsiegelung
Beseitigung von Landschaftsschäden
Renaturierung von Fließgewässern (Auen, Umfeld, Flussbett, Ufer)
Renaturierung von Quellbereich
Renaturierung von Stillgewässern
Anlage von Flachwasserteichen
Anlage von Streuobstwiesen
Obstbaum-Pflanzung (auch Reihen, Alleen)
Baumpflanzung (allgemein, auch Reihen, Alleen)
Anlage von Gebüschen, Feldgehölzen und Hecken
Wiederherstellung von Waldwiesen
Waldrandgestaltung (Saumbereiche)
Naturnaher Waldumbau
Nutzungsaufgabe (naturschutzfachliche Aufwertung, Moore)
Umwandlung von Acker in extensives (Dauer-)Grünland
Erwerb von Tauschflächen
Sonstige förderfähige Maßnahmen (gesonderte Maßnahmenbeschreibung)
Förderfähige Kosten:
projektbezogene Planungskosten (nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme; i.d.R. bis 10 % der Gesamtkosten)
Grunderwerb (i.d.R. nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme)
projektbezogene Aufwendungen
Pflegemaßnahmen
Förderquote:
in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten, ausnahmsweise Vollfinanzierung
Mögliche Antragsteller:
Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften,
Privatpersonen,
Verbände und Vereine
Unterlagen
Antragsvordruck (siehe Links & Downloads)
Karte in geeignetem Maßstab (1:25.000)
Flurkarte mit eingezeichneten Maßnahmen / betroffenen Grundstücken
Beschreibung der Maßnahme inkl. Angabe der Kontodaten als buchungsbegründende Unterlage
Begründung zur Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung
Ergänzende Begründung einer beantragten Förderquote > 80 %
Grundbuchauszüge und Verkehrswertgutachten des zuständigen Amtes für Bodenmanagement / Ortsgerichtes (sofern Grunderwerb beantragt)
Baureife Planunterlagen (Genehmigungen, Erlaubnisse)
Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten)
Hinweise auf erforderliche Vergabeverfahren
Hinweise auf eine dingliche Sicherung (Grundbucheintrag, besonders bei Maßnahmen im Siedlungsbereich)
Ggf. werden weitere Unterlagen nachgefordert werden.
Rechtsgrundlagen
Bewilligungsverfahren nach § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die jeweiligen Vorgaben zu § 44 LHO sind auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu finden.
Bei Bauprojekten können erhöhte Anforderungen bestehen.
Bei Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro sind bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen die geltenden Verdingungsordnungen VOB/VOL zu beachten.