Bürgerservice

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Beantragung einer Förderung aus Ersatzgeldmitteln

Details

Förderfähige Maßnahmen sind in angemessenem Umfang alle geeigneten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Folgende Maßnahmentypen können in Anträge aufgenommen werden:

  • Artenhilfsmaßnahmen, populationsstützende Maßnahmen

  • Eingrünung naturferner Flächennutzungstypen, Dachbegrünung

  • Entbuschungsmaßnahmen (allgemein)

  • Entbuschung von Trocken-/Magerrasen

  • Schaffung von innerstädtischen Grünstrukturen

  • Entsiegelung

  • Beseitigung von Landschaftsschäden

  • Renaturierung von Fließgewässern (Auen, Umfeld, Flussbett, Ufer)

  • Renaturierung von Quellbereich

  • Renaturierung von Stillgewässern

  • Anlage von Flachwasserteichen

  • Anlage von Streuobstwiesen

  • Obstbaum-Pflanzung (auch Reihen, Alleen)

  • Baumpflanzung (allgemein, auch Reihen, Alleen)

  • Anlage von Gebüschen, Feldgehölzen und Hecken

  • Wiederherstellung von Waldwiesen

  • Waldrandgestaltung (Saumbereiche)

  • Naturnaher Waldumbau

  • Nutzungsaufgabe (naturschutzfachliche Aufwertung, Moore)

  • Umwandlung von Acker in extensives (Dauer-)Grünland

  • Erwerb von Tauschflächen

  • Sonstige förderfähige Maßnahmen (gesonderte Maßnahmenbeschreibung)

Förderfähige Kosten:

  • projektbezogene Planungskosten (nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme; i.d.R. bis 10 % der Gesamtkosten)

  • Grunderwerb (i.d.R. nur im Zusammenhang mit einer Maßnahme)

  • projektbezogene Aufwendungen

  • Pflegemaßnahmen

Förderquote:

  • in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten, ausnahmsweise Vollfinanzierung

Mögliche Antragsteller:

  • Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften,

  • Privatpersonen,

  • Verbände und Vereine

Unterlagen

  • Antragsvordruck (siehe Links & Downloads)

  • Karte in geeignetem Maßstab (1:25.000)

  • Flurkarte mit eingezeichneten Maßnahmen / betroffenen Grundstücken

  • Beschreibung der Maßnahme inkl. Angabe der Kontodaten als buchungsbegründende Unterlage

  • Begründung zur Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung

  • Ergänzende Begründung einer beantragten Förderquote > 80 %

  • Grundbuchauszüge und Verkehrswertgutachten des zuständigen Amtes für Bodenmanagement / Ortsgerichtes (sofern Grunderwerb beantragt)

  • Baureife Planunterlagen (Genehmigungen, Erlaubnisse)

  • Finanzierungsplan (Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten)

  • Hinweise auf erforderliche Vergabeverfahren

  • Hinweise auf eine dingliche Sicherung (Grundbucheintrag, besonders bei Maßnahmen im Siedlungsbereich)

Ggf. werden weitere Unterlagen nachgefordert werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bewilligungsverfahren nach § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Die jeweiligen Vorgaben zu § 44 LHO sind auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu finden.

  • Bei Bauprojekten können erhöhte Anforderungen bestehen.

  • Bei Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro sind bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen die geltenden Verdingungsordnungen VOB/VOL zu beachten.


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