Bürgerservice

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Baubeginn anzeigen

Details

*** Bitte prüfen Sie anhand der Mitarbeitenden-Übersicht auf der rechten Seite (oder alternativ auf der Liste unter "Downloads"), welcher unserer Mitarbeitenden für Ihre Kommune zuständig ist***

Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.

Voraussetzungen

Antragsfrist: 1 Woche

Vor Baubeginn

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal den Baubeginn mit.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 56 und 75 Hessische Bauordnung (HBO)


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Dann freuen wir uns über eine Mitteilung über unseren digitalen Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab)! Die zuständige Abteilung ist der Fachdienst Digitale Verwaltung (Öffnet in einem neuen Tab).

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